Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz

Unser Grundwasser sowie die zahlreichen Oberflächengewässer wie Seen, Bäche, Flüsse oder Teiche genießen hierzulande besonderen Schutz. Eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetzen schreibt explizit vor, wie dieses kostbare Gut vor sogenannten wassergefährdenden Stoffen zu bewahren ist. 

Überall, wo solche wassergefährdenden Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden, sind flüssigkeitsdichte Flächen zwingend vorgeschrieben. Diese LAU-Anlagen sind beispielsweise  an Tankstellen, Waschplätzen oder auch in Industriebetrieben Pflicht. 

Die Spezialisten der Köhler Sonderbau GmbH & Co. KG verfügen über die entsprechenden Zulassungen zum Beschichten und Verfugen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). 

Wir verfügen über folgende Zulassungen: 

  • LAU- Anlagen: Dichtflächen und Auffangräume
  • HBV-Anlagen: Dichtflächen und Auffangräume
  • Heizölverbrauchanlagen: Dichtflächen und Auffangräume
  • Tankstellen: Arbeiten an Dichtflächen
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